+49 5121 928818-0 info@smartpage.de
TeamViewer installieren
SMARTpage
  • Home
  • Support
  • Kontakt
  • Anmelden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Leistungsumfang Vertragsschluss Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Vergütung und Zahlungsbedingungen Hosting-Leistungen Urheberrechte und Nutzungsrechte Abnahme und Mängelrechte Haftung Datenschutz Geheimhaltung Laufzeit und Kündigung Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SMARTpage - André Volksdorf
Stand: Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen SMARTpage, André Volksdorf, Schulstraße 30, 31137 Hildesheim (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
    • Erstellung und Programmierung von Webseiten auf Basis von Odoo und WordPress
    • Individuelle Anpassung und Konfiguration der Systeme
    • Entwicklung und Programmierung individueller Odoo-Module
    • Hosting von Webseiten und Odoo-Installationen auf vom Auftragnehmer bereitgestellten Servern
    • Wartung und Support nach gesonderter Vereinbarung
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
  4. Der Auftragnehmer setzt bei Odoo-Projekten überwiegend Open-Source-Module der Odoo Community Association (OCA) ein. Diese unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (insbesondere LGPL v3).

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:
    • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder und sonstigen Materialien bereitzustellen
    • Notwendige Entscheidungen zeitnah zu treffen
    • Testumgebungen zur Verfügung zu stellen, soweit erforderlich
    • Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sicherzustellen
  3. Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
  4. Mehraufwand, der durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis des aktuellen Stundensatzes.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Projekten mit einer voraussichtlichen Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  6. Der Auftraggeber ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

§ 6 Hosting-Leistungen

6.1 Allgemeine Hosting-Bestimmungen

  1. Der Auftragnehmer stellt für Hosting-Leistungen Server-Kapazitäten auf eigenen oder angemieteten Servern zur Verfügung.
  2. Der Auftragnehmer erstellt regelmäßige Backups der gehosteten Daten. Die genauen Backup-Intervalle richten sich nach dem gewählten SLA-Paket. Eine Garantie für die Wiederherstellbarkeit wird nicht übernommen.
  3. Der Auftraggeber ist selbst für die Erstellung zusätzlicher Sicherheitskopien seiner Daten verantwortlich.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verletzung dieser AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Hosting-Leistungen nach Abmahnung und Fristsetzung einzustellen.
  5. Hosting-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

6.2 Web-Hosting (Odoo, WordPress)

  1. Die Verfügbarkeit der Web-Hosting-Dienste beträgt durchschnittlich 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit angekündigt werden.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem gewählten SLA-Paket.

6.3 Infrastructure-Hosting (Mail-Server, Nextcloud, weitere Open-Source-Software)

  1. Der Auftragnehmer bietet das Hosting weiterer Dienste an, insbesondere:
    • Mail-Server auf Basis von Mailcow
    • Nextcloud-Instanzen
    • Weitere Open-Source-Anwendungen nach Vereinbarung
  2. SLA-Pakete: Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Service-Level-Agreements (SLA) wählen. Die SLA-Pakete unterscheiden sich hinsichtlich:
    • Verfügbarkeitsgarantie
    • Reaktionszeiten bei Störungen
    • Backup-Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer
    • Speicherplatz und Traffic-Limits
    • Support-Umfang
  3. Die konkreten Leistungsmerkmale, Verfügbarkeiten und Limits des gewählten SLA-Pakets werden in der Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung festgehalten.
  4. Administrator-Zugang: Der Auftraggeber erhält für die gebuchten Dienste Administrator-Rechte und ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und Konfiguration innerhalb des bereitgestellten Systems verantwortlich.
  5. Speicher- und Traffic-Limits: Bei Überschreitung der im gewählten Paket enthaltenen Limits ist der Auftragnehmer berechtigt:
    • Den Auftraggeber zu informieren und ein Upgrade anzubieten
    • Bei erheblicher Überschreitung den Dienst vorübergehend einzuschränken
    • Zusätzliche Ressourcen nach der aktuellen Preisliste abzurechnen
  6. Nutzungsbedingungen für Mail-Server:
    • Der Versand von Spam, Massen-E-Mails ohne Einwilligung der Empfänger oder anderen missbräuchlichen Inhalten ist untersagt
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses einzuhalten
    • Bei Missbrauch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mail-Dienst ohne vorherige Ankündigung zu sperren
    • Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung entstehen
  7. Datenschutz und Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Fernmeldegeheimnis gemäß § 3 TTDSG zu wahren. E-Mails und in Nextcloud gespeicherte Daten werden nicht eingesehen, es sei denn, dies ist zur Störungsbehebung oder aus rechtlichen Gründen erforderlich.
  8. Verantwortung für Inhalte: Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er auf den gehosteten Diensten speichert oder versendet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung der Inhalte auf Rechtmäßigkeit.
  9. Wartung und Updates: Der Auftragnehmer führt regelmäßige Sicherheitsupdates und Wartungsarbeiten durch. Geplante Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen, werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (insbesondere Quellcode, Grafiken, Konzepte, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Open-Source-Module (OCA): Module der Odoo Community Association (OCA) und andere Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftraggeber erhält die Rechte entsprechend der jeweiligen Lizenzbestimmungen.
  3. Individuell entwickelte Odoo-Module: Für vom Auftragnehmer speziell für den Auftraggeber entwickelte, nicht unter Open-Source-Lizenz stehende Module gilt:
    • Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein uneingeschränktes, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
    • Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung für eigene Zwecke.
    • Ausgeschlossen ist das Recht zum Weiterverkauf, zur Sublizenzierung oder zur Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken.
    • Der Quellcode bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
    • Der Auftraggeber darf die Module für eigene Zwecke anpassen oder anpassen lassen.
  4. WordPress-Entwicklungen: Für WordPress-Themes und -Plugins gelten die Bestimmungen von Absatz 3 entsprechend.
  5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entwickelte Lösungen in anonymisierter Form als Referenz zu nutzen.
  6. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Auftragnehmer.

§ 8 Abnahme und Mängelrechte

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
  2. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb der Prüfungsfrist, schriftlich unter genauer Beschreibung anzuzeigen.
  3. Kleinere Abweichungen, die die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Der Auftragnehmer kann zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen.
  5. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme der Leistung.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Bedienung oder höhere Gewalt entstehen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG einzuhalten.
  2. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
  3. Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzkonforme Gestaltung seiner Webseite und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
  2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Zahlung der Vergütung.
  2. Hosting-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat und können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Wartungs- und Support-Verträge werden individuell vereinbart.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen
    • Wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten
    • Insolvenz einer Vertragspartei
  5. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hildesheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

SMARTpage
André Volksdorf
Schulstraße 30
31137 Hildesheim
Stand: Oktober 2025

Clevere
Lösungen für Ihr Unternehmen

Gemeinsam mit unseren Kunden zu einfachen und rechtssicheren Lösungen.

ImpressumDatenschutzAllgemeine Geschäftsbedingungen
  • +49 5121 928818-0
  • info@smartpage.de
eRecht 24 Agentur Siegel
Copyright © SMARTpage Webdesign